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postfrisch

Ungelaufene Briefmarken mit unbeschädigtem Gummi auf der Rückseite gelten als postfrisch, also so wie von der Post ausgegeben. Dabei dürfen sich auf dem Gummi auch keine Falzspuren oder Falzreste befinden. Das Zeichen hierfür sind zwei Sterne.

Autor: sammlerkaufladen
Eintrag vom: 8.11.2009

   

 

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