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Abrechnung der Gebühren (Ratgeber)
 
Die Abrechnung der Gebühren erfolgt in der Regel zu Beginn eines Kalendermonats. Jedoch erfolgt die Rechnungstellung bei laufender Mitgliedschaft und Verkaufsaktivität erst, wenn ein Mindestbetrag in Höhe von 3,00 Euro zu zahlen ist. Nur bei beendeter Mitgliedschaft oder wenn seit mindestens 3 Monate keine kostenpflichtigen Aktivitäten verzeichnet wurden, werden auch geringere Gebührenforderungen berechnet. Die Rechnung erhalten Sie per E-Mail im PDF-Format. Die berechneten Gebühren sind innerhalb von 7 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Bei Überfälligkeit können Mahngebühren berechnet werden.

In der Rechnung werden Ihnen die Gesamtgebühren seit der letzten Rechnungstellung bzw. seit Beginn der Mitgliedschaft berechnet. Welche Einzelpositionen dies beinhaltet, können Sie jederzeit in Ihrem Nutzerkonto (Link 'Gebührenkonto') einsehen.

Wenn Ihr Gebührenkonto einen Überschuss ausweist, können Sie sich diesen auszahlen lassen, wenn ein Mindestauszahlungsbetrag in Höhe von 3,00 Euro erreicht ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden selbstverständlich auch geringere Neträge ausgezahlt.

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